Hotel in der Eifel,Vulkaneifel Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wolffhotel für Hotelaufnahmeverträge Stand: 01.01.2011 1. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen von Wolffhotelfür den Kunden. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Wolffhotel und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Vertragsabschluss,-partner; Verjährung       1. Dieser Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Sämtliche Reservierungen müssen schriftlich erfolgen. 2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Wolffhotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern Wolffhotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen Wolffhotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisanhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. 3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Wolffhotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Wolffhotel an Dritte. 2. Die Preise können von Wolffhotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Wolffhotel dem zustimmt.       3. Rechnungen von Wolffhotel sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Wolffhotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Wolffhotel berechtigt, die jeweils rechtlich geltenden Verzugszinsen zu verlangen. Wolffhotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Wolffhotel aufrechnen oder mindern. weiterlesen Allgemeine Geschäftsbedingungen Punkt 4,5 und 6: